Kosten und Förderung
Deine Studienkosten
Innenarchitektur
Schulhonorar 5.100,- €/
Semester (6 Monate) = pro
Monat:
€ 850,00 EUR
Was ist enthalten:
- ✅ 6 Monate Vollzeitunterricht
- ✅ Schüler-BAföG
- ✅ Schulgeldersatz 110,- €/ Monat
- ✅ Vers.-Status als Schüler
- ✅ Ermäßigung ÖPNV
- ✅ Ferien wie die Bay. Schulen
Kommunikationsdesign
Schulhonorar 4.770,- €/
Semester (6 Monate) = pro
Monat:
€ 795,00 EUR
Was ist enthalten:
- ✅ 6 Monate Vollzeitunterricht
- ✅ Schüler-BAföG
- ✅ Schulgeldersatz 77,- €/ Monat
- ✅ Vers.-Status als Schüler
- ✅ Ermäßigung ÖPNV
- ✅ Ferien wie die Bay. Schulen
Foto-Schule
Schulhonorar 1.500- €/
Semester (6 Monate) = pro
Monat:
€ 250,00 EUR
Was ist enthalten:
- ✅ zweiwöchentlicher Unterricht
- ✅ 12:30 – 17:30
- ✅ Dauer 1 Semester (6 Mon)
- ✅ Verlängerung möglich
- ✅Exkursionen
- ✅ Ferien wie die Bay. Schulen
Finanzierung & staatliche Förderung
Wir sind eine private Schule
Seit der Gründung 1915 als Vorbereitungsklasse für die Königlich Bayerische Akademie der Künste liegt die Trägerschaft der Blocherer Schule in Familienhand – bei der Familie Bosshard/Blocherer, nach der Heirat von Annemarie Blocherer mit Hans Frhr. Loeffelholz v. Colberg bei der Familie Loeffelholz.
Wir finanzieren uns ausschließlich aus den Schulhonoraren unserer Studierenden.
Im Fachbereich Innenarchitektur könnten wir staatliche Zuschüsse zu den Dozentenhonoraren beantragen. Darauf verzichten wir bewusst – für ein wenig mehr Freiheit und Unabhängigkeit, die unseren Studierenden zugutekommt.
Staatliche Förderung unserer Schüler
Trotz unserer Unabhängigkeit profitieren unsere Schülerinnen und Schüler von mehreren staatlichen Leistungen. Dadurch reduziert sich das tatsächlich zu zahlende Schulhonorar individuell oft deutlich.
Schulgeldersatz
Vom Freistaat Bayern erhält die Schule – abgerechnet über das Bayerische Landesamt für Schule – einen Schulgeldersatz von 77,- € (Kommunika–tionsdesign) bzw. 110,- € (Innenarchitektur) pro Monat. Dieser wird jährlich über die Schule ausbezahlt.
Schüler-BAfög
Unsere Schüler können Anspruch auf Schüler-BAföG haben.
Anders als beim Studenten-BAföG muss diese Förderung nicht zurückgezahlt werden.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von der individuellen Situation ab.
Fahrtkosten
Mit dem D-Ticket oder andere Vergünstigungen lässt sich der Schulweg günstig gestalten – je nach Voraussetzungen bis hin zur Fahrtkostenerstattung.
Kranken-vers.
Während der Schulzeit besteht in der Regel Versicherungsschutz über den Status als Schüler in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Steuerlich absetzbar
Ein Teil des Schulhonorars kann als Sonderausgabe in der Einkommens–steuererklärung geltend gemacht werden – üblicherweise 30 % des Schulgelds
(§ 10 EStG).
Die konkrete Höhe hängt von der persönlichen steuerlichen Situation ab.

